Der naturverbundene Gärtner ist selbstverständlich daran interessiert, die umgebende Natur nicht zu schädigen. Denn schließlich lebt er in und mit ihr. Deshalb wird er möglichst umweltschonende Möglichkeiten von Pflanzenschutz, Bauen und Erholen im Garten anwenden. Die Gartenverbände achten darauf, dass es hierbei keine Ausnahmen gibt.

Denn mancher Gartenfreund, der in einer Kleingartenanlage seine Parzelle hat, ist weniger Gärtner denn Erholungsurlauber. Natürlich, erholen im Garten gehört zur Gartenbenutzung ebenso dazu wie die kleingärtnerische Nutzung. Sie sollten nur nicht überwiegen. Insbesondere nicht auf Kosten der Umwelt und der Nachbarn. Es gibt tatsächlich Kleingärtner, die den Nachbarn durch ihr Verhalten auf die Nerven gehen. Und der Umwelt an die Substanz.

Diese Zeitgenossen kommen einmal in der Woche in den Garten, um dort 1 Stunde lang zu grillen. Dann verschwinden sie wieder. Und so sieht der Garten dann auch aus. Hier ist es Aufgabe der Vorstände der Kleingartenvereine, dem rechtzeitig Einhalt zu gebieten. Zum einen deshalb, damit der Garten nicht verlottert. Zum anderen aber auch, damit die Festlegungen der Pachtverträge für Kleingärtner eingehalten werden.

Nicht nur Grillen kann andere belästigen

Wer als Nachbar im Garten, im Kleingarten, wo die Menschen ziemlich eng aufeinander leben, eine feierwillige Familie hat, wird keine Freude am eigenen Garten haben. Die Lärmbelästigung kann unerträglich werden. Gerade solche rücksichtslosen Gartennachbarn haben auch oft ein Problem damit, ihren Garten so zu pflegen, dass der Nachbar nicht belästigt wird. Das Paradebeispiel dafür ist das Unkraut, das dem Nachbarn nicht gefällt, wenn es in den eigenen Garten wächst.

Das geht weiter mit der wunderschönen Butterblumenwiese, die mancher Gartenrambo abblühen lässt. Die Pusteblumen versenden dann sehr schnell ihren Samen, die ganze Umgebung freut sich alsbald über Maistöcke. Die ignoranten Gartenfreunde kümmern sich meist auch nicht um die Aufgaben, die sie im Rahmen der Gartengemeinschaft haben. Zu denen haben sie sich zwar schriftlich verpflichtet, das interessiert sie aber nicht.

Gartenwege

Beispielsweise nehmen sie nicht an Arbeitseinsätzen teil, kümmern sich nicht um ihren Teil der Gartenwege, für die sie die Arbeit übernommen haben. Vor diesen Grundstücken besteht dann erhöhte Unfallgefahr oder wuchert das Unkraut. Hier muss gegebenenfalls der Gartenvorstand durchgreifen und ihnen die Grundlage ihrer Missetaten entziehen.

Von admin