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Ohne Umwege zum Geld
Diese Form des Telefoninkassos ist altbekannten Inkassomethoden weit voraus: Denn auch Schuldner mit harten Negativmerkmalen, z. B. einem Insolvenzverfahren, können so zu Zahlungsvereinbarungen bewegt werden. Es hat sich gezeigt, dass ein beachtlicher Teil dieser Schuldner trotz Vorliegen harter Negativ merkmale bereit ist, Zahlungen zu leisten. Hier zeigt sich wieder die Wirkung eines kompetenten Außenauftritts: Ein Schuldner reagiert völlig anders und deutlich zahlungswilliger gegenüber einem Anwalt als gegenüber einem Inkassobüro.
Durch die strukturell andere Herangehensweise einer Anwaltsgesellschaft an das Thema Forderungsmanagement steigt die Realisierungsquote im vorgerichtlichen Bereich: Folglich sinkt der
Anteil der streitigen Verfahren sowie der Zwangsvollstreckung und damit auch der Gerichtskostenaufwand.
Bei der Beauftragung eines Inkassobüros geht der Gläubiger zudem ein weiteres finanzielles Risiko ein, denn Inkassokosten müssen nicht zwangsläufig vom Schuldner als Verzugsschaden ersetzt
werden. Demgegenüber sind Rechtsanwaltsgebühren immer als Verzugsschaden vom Schuldner zu tragen.
IT-Schnittstelle zur Forderungsdatei
Die Leistungsfähigkeit eines Inkassodienstleisters steht und fällt heutzutage mit der Datenverarbeitung. Spezialisierte Rechtsanwaltsbüros unterhalten heute eigene IT-Abteilungen und richten Schnittstellen ein, die individuell auf das Unternehmen abgestimmt werden. Sie bieten gleichzeitig eine regelmäßige, jederzeit online abrufbare Dokumentation über jede einzelne Forderung und das gesamte Forderungsvolumen. Eine anhand dieses Berichtswesens durchgeführte Analyse dient langfristig der Forderungsprophylaxe mit dem Ziel, Forderungsausfälle in Zukunft zu vermeiden. Auch dem betriebsinternen Controlling und den gesetzlichen Dokumentationspflichten wird durch diese bislang nie gekannte Datentransparenz Rechnung getragen. Somit entfällt die zeitraubende eigene Bearbeitung der Forderungsdaten, da anschaulich aufbereitete Daten jederzeit zur Verfügung stehen.
Fallzahl als K.O.-Kriterium
Bei der Auswahl des richtigen Partners sollte man sich also insbesondere von Qualität und Stil leiten lassen - denken Sie an die Außenwirkung des Unternehmens. Außerdem sollte das Augenmerk auf Leistungsfähigkeit gerichtetsein: Nicht jedes Rechtsanwaltsbüro, welches 500 Fälle pro Jahr betreuen
kann, ist auch in der Lage, 5.000, 50.000 oder mehr Fälle qualifiziert zu bearbeiten und abzurechnen.
Im Versandgeschäft, in dem große Volumina kleiner Forderungen einzuziehen sind, sollte daher die Entscheidung für einen Inkassodienstleister sorgfältig geprüft werden - nötigenfalls mit einem Benchmark. Denn nur mit dem richtigen Partner kann sich das Unternehmen auf sein Kerngeschäft konzentrieren.