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Existenzgründung mit Hausmeisterservice
In den meisten Fällen kann jedoch von einer genehmigungsfreien handwerklichen Tätigkeit ausgegangen werden; die Anmeldung bei der Handwerkskammer ist aber dennoch erforderlich, sobald einfache handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt werden sollen. Das ist dann mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer verbunden.
Genehmigungsfreie Tätigkeiten sind im Rahmen einer Existenzgründung im Handwerk verhältnismässig problemlos. Ein Meisterbrief ist nicht erforderlich, um eine so genanntes genehmigungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anzumelden. Wer jedoch angibt, beispielsweise Malerarbeiten ausführen zu wollen, der muss damit rechnen, dass ein Meisterbrief verlangt wird. Im Gegensatz zu Tätigkeiten wie dem Bodenlegen fallen Maler laut Handwerksordnung unter die Genehmigungspflicht und unterliegen damit strengen Regelungen.
Wer also die Existenzgründung als Hausmeisterservice plant, sollte sich vorher informieren, welche berufsrechtlichen Regelungen genau gelten und welche Tätigkeiten einen Meisterbrief voraussetzen. Die Informationen hierüber finden sich in der jeweils gültigen Fassung der Handwerksordnung – Auskünfte erteilen selbstverständlich auch die örtlich zuständigen Handwerkskammern. Die Industrie- und Handelskammern - die von vielen Gründern hierzu befragt werden - sind für Handwerksberufe und handswerksähnliche Berufe nicht zuständig. Wer sich gut informiert, hat mit seiner Existenzgründung letztlich einfach mehr Aussichten auf Erfolg.
Autor: Andrea Claudia Delp
E-Mail: info(at)amaveo.de