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Die Rechtsschutzversicherung für fast jeden Lebensbereich

Eine Rechtsschutzversicherung kann man mittlerweile für fast jeden Lebensbereich abschließen und jeder kann selber auswählen, welchen Bereich er versichert haben möchte. Selbstverständlich kann man auch einige Bereiche kombiniert in der Rechtsschutzversicherung abschließen.

Eigentlich sollten alle Personen die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, eine Verkehrs- Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Das sind unter anderem alle Kraftfahrzeug-Eigentümer, Fahrzeughalter und alle Fahrzeugfahrer. Denn gerade diese Personen können sehr schnell in einem Unfall verwickelt werden, weil sie sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Wenn ein Unfall passiert, kommt es sehr häufig vor, dass die Schuldfrage geklärt werden muss. Jetzt ist es enorm wichtig, dass man eine Verkehrs- Rechtsschutzversicherung hat, denn man kann sich in Ruhe einen Rechtsanwalt suchen und der wird sich um die Streitfrage kümmern. Bei Unklarheiten wird der Rechtsanwalt auch den Streitfall vor Gericht klären lassen. Heutzutage sollte eigentlich niemand mehr auf eine Rechtschutzversicherung verzichten, nicht nur das man schnell in einen Unfall verwickelt werden kann, sondern wenn zum Beispiel bei dem Unfall auch Personen zu Schaden gekommen sind, wie leicht kommen dann auch noch Schaden- Ersatzansprüche dazu und die können sehr hoch werden. Eine Schadenersatzklage wird immer vor einem Gericht verhandelt.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten die anfallen, ab dem Zeitpunkt, wenn man einen Rechtsanwalt aufsucht. Die Rechtsschutzversicherung werden auch die Zeugengelder, die Gerichtskosten und die Gutachterkosten übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt auch das Verfahren, wenn es über mehrere Instanzen geführt werden muss, bis zum endgültigen Urteilsspruch. Sollte das Verfahren verloren werden, dann trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der gegnerischen Partei.

Eine Rechtsschutzversicherung gibt es auch für Familien als so genanntes „Komplett- Rechtsschutzpaket“, darin sind die Eltern und ihre minderjährigen Kinder versichert, aber auch die volljährigen Kinder, wenn sie noch bei den Eltern wohnen und ihre Ausbildung noch nicht beendet haben. Eine Rechtsschutzversicherung gilt auch bei Personen die zwar nicht verheiratet sind, aber in einer Lebensgemeinschaft zusammen wohnen.

Auch die Selbständigen und Freiberufler können für ihren beruflichen und betrieblichen Bereich eine Rechtsschutzversicherung abschließen, eine Berufs- oder Firmen-Rechtsschutzversicherung und die genauen Leistungen der Rechtsschutzversicherung werden mit den Selbständigen oder Freiberuflern bei Vertragsabschluss vereinbart.

von Elke Lohre am 18. Januar 2007
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