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Das neue Elterngeld – die Regelung im Überblick
Elterngeld erhalten Eltern, deren Kinder nach dem 31 Dezember 2006 geboren wurden. Dieses wird das bisherige Erziehungsgeld in einer Übergangpshase nach und nach ersetzen, welches noch für Eltern, deren Kinder vor dem 01. Januar 2007 geboren wurden, weiterhin gezahlt wird.
Das Ziel des Elterngeldes liegt darin, dass die Bundesregierung Eltern dazu ermutigen will, sich aus dem Berufsleben zur Kindeserziehung zurück zu ziehen, ohne enorme finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Gewährt wird das Elterngeld monatlich in Höhe von 67 Prozent des letzten, durchschnittlichen Nettoeinkommens, jedoch höchstens 1.800,00 Euro. Sind mehrere Kinder anspruchsberechtigt, so wird für jedes weitere Kind ein pauschaler Betrag von 300,00 Euro zusätzlich gezahlt.
Sind im Haushalt zwei unter dreijährige oder zwei unter sechsjährige Kinder vorhanden, so wird auch noch ein Geschwisterbonus gewährt, der sich auf 10 Prozent des ursprünglichen Elterngeldes beläuft, jedoch mindestens 75,00 Euro je Kind.
Hierbei ist aber darauf zu achten, dass der Geschwisterbonus jeweils nur bis zur Vollendung des dritten bzw. sechsten Lebensjahres beschränkt ist.
Da bei der üblichen 67 Prozent Regelung Eltern mit geringem Einkommen (bis 1.000,00 Euro) stark benachteiligt worden wären, wurde auch eine Geringverdiener-Komponente in das System integriert. Hierbei können auch mehr als 67 Prozent des letzten Nettogehaltes erhalten werden, da zusätzlich 0,1 Prozent je zwei Euro gezahlt werden, um die das Nettogehalt 1.000,00 Euro unterschreitet.